Zentraler Informatikdienst der TU Wien
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Allgemeine Geschäftsbedingungen bezüglich des Studentensoftware Services

Druckversion dieser ab 01.01.2012 gültigen AGB.

Das Service ist eine Gemeinschaftsaktion zwischen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (HTU) und dem Zentralen Informatikdienst (ZID), Abteilung Standardsoftware der Technische Universität Wien. Die Abgabe und der Registrierungsprozess der Lizenzen erfolgt in den Buchhandlungen der INTU GesmbH, da der ZID nicht in der Lage ist, tausende Lizenzen einzeln und in verschiedener Abnahmedichte direkt an Studierende abzugeben und zu verrechnen. Die Abgabe der Lizenzen ist daher kein normaler Verkauf, sondern ein Kostenbeitrag zur Finanzierung des Services durch den ZID und daher so günstig wie möglich gehalten. Daher gilt insbesondere:

  1. Voraussetzung für den Erwerb von Studentensoftware ist die Vorlage eines gültigen Ausweises für Studierende.
  2. Eine weitere Voraussetzung für den Erwerb von Studentensoftware ist die ausdrückliche Annahme der Lizenzbedingungen. Dies geschieht über das Verkaufspersonal der INTU GesmbH. Das Personal der INTU GesmbH ist dabei nicht verpflichtet, die Lizenzbedingungen in welcher Form auch immer persönlich zur Kenntnis zu bringen. Mit den Lizenzbedingungen haben sich die Studierenden vor dem Kauf ausreichend vertraut zu machen. Die Lizenzbedingungen hängen in den Verkaufsräumen der INTU GesmbH aus und sind im Web veröffentlicht.
  3. Bezugsberechtigt sind nur Studierende der Technischen Universität Wien bzw. an der Technischen Universität Wien rückgemeldete Studierende anderer Universitäten Österreichs.
  4. Rückgabe und Umtausch von registrierter und bezahlter Studentensoftware ist leider nicht möglich.
  5. Eine Weitergabe auch an berechtigte Studierende durch eventuelle Umregistrierung ist nicht möglich.
  6. Bitte vergewissern Sie sich vor dem Bezug von Studentensoftware genau, ob Sie das entsprechende Produkt auf der von Ihnen vorgesehenen Plattform auch einsetzen können und ob Sie durch eine hinreichende Internetanbindung eventuelle weitere Registrierungsprozesse durchführen können.
  7. Bitte vergewissern Sie sich vor dem Bezug der Studentensoftware auch genau, ob Sie das angebotene Medium (CD/DVD) auf einem geeignetem Laufwerk Ihres Rechners verwenden und ansprechen können.
  8. Gewisse Produkte können bei einem Hardwarewechsel eine Neuinstallation und Neuregistrierung erfordern und es somit nötig machen, dass eine neue Lizenz erworben werden muss.
  9. Gewisse Produkte können auch eine beschränkte zeitliche Geltungsdauer haben, so dass sie bereits vor Ende des Studiums nicht mehr einsatzfähig sind.
  10. Im Allgemeinen ist jeder Studierende für jede Produktversion nur einmal bezugsberechtigt. Die bezogenen Lizenzen sind für den Studierenden online einsehbar.
  11. Die unerlaubte Weitergabe von Studentenlizenzen, bzw. von anderen Objekten, die im Online-Bereich ergänzend zur Verfügung gestellt werden, an Dritte oder die vorsätzliche Verletzung der Lizenzbedingungen kann zu einem Ausschluss vom Studentensoftware Service führen.
  12. Die Produkte werden vom ZID dahingehend getestet, dass sie auf den definierten Plattformen installierbar und betriebsbereit sind.
  13. Es kann keine Gewährleistung für die Funktionalität der Produkte, wie sie vom Hersteller definiert und angeboten wird und diversen Kompatibilitäten gegeben werden.
  14. Für die erworbenen Lizenzen gibt es keinerlei wie immer gearteten Support, dabei sei auf die Informationen auf den Medien sowie im Online-Bereich verwiesen.
  15. Studierende, die am Studentensoftware Service teilnehmen, erhalten vom ZID produktbezogene Informationen zu Neuerungen, Updates bzw. Lizenzangelegenheiten als Information bzw. aufgrund von Aktualisierungen anlassgegeben über E-Mail.
01.01.2012 Revision 4
- LMZ durch INTU GesmbH ersetzt
- 15. (Neu): produktbezogene Informationen vom ZID
01.01.2010 Revision 3
- Geschlechtergerechtere Formulierung
01.07.2008 Revision 2
- 1. (Aufteilung in 1./2.): Annahme der Lizenzbedingungen jetzt in 2.
- 2. (Neu): alles bis auf ausdrückliche Annahme der Lizenzbedingungen
- 3.-14.: waren zuvor 2.-13.
- 11. (Ergänzung): Weitergabe von Objekten im Online-Bereich
01.12.2007 Revision 1
- 12. (Ergänzung): wie sie vom Hersteller definiert und angeboten wird
01.04.2007 Erstfassung